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Balkonkraftwerk Warum nur 600 Watt max. Leistung?

Balkonkraftwerk

Wenn du dir ein Balkonkraftwerk zugelegt hast oder zulegen möchtest, bist du beim recherchieren bestimmt über die Aussage gestolpert, dass du nur maximal 600 Watt mit einem Balkonkraftwerk einspeisen darfst. Was an der Behauptung dran ist, wie sie entstanden ist und warum sie so wichtig ist, dass erfährst du jetzt hier.

Inhalt

Darf ich nur 600 Watt mit einem Balkonkraftwerk erzeugen?

Balkonkraftwerk
Balkonkraftwerk warum nur 600 Watt max. Leistung?

Um diese Frage auf einer beständigen Grundlage klären zu können, hilft hier der Blick in das nationale Normenverzeichnis der VDE. Die VDE Normen bilden eine rechtskräftige Grundlage um elektrische Betriebsmittel gemäß den Sicherheitsanforderungen und konform mit den europäischen Richtlinien betreiben zu können. Auf die europäische Richtlinie werde ich später eingehen, da diese für die Entstehung der nationalen Norm wichtig ist.

Die passende und gültige Norm ist die VDE AR-N 4105. Wenn du dich mit dem Thema N/A-Schutz schon befasst hast, wirst du über diese Norm bereits gestolpert sein. Die VDE AR-N 4105 regelt die Anforderungen die an Erzeugungsanlagen gestellt werden, wenn diese am Netz angeschlossen und betrieben werden. Dort wird unter anderem auf steckerfertige Erzeugungsanlagen eingegangen. Es werden auf einige Voraussetzungen eingegangen, die erfüllt sein müssen um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Es wird zum Beispiel an dieser Stelle auf die spezielle Energiesteckdose zum Anschluss verwiesen und wenn alle Kriterien erfüllt sind, dass dann bei Anmeldung der Anlage keine Unterschrift eines Installateurs erforderlich ist.

Im letzten Satz dieses Abschnittes heißt es dann, dass dies für Anlagen bis zu einer Leistung von <= 600 VA pro Anschlussnutzeranlage gilt. Und hier ist das Detail, dass uns die Antwort verrät. Als Anschlussnutzeranlage gilt alles, also die gesamte Installation, die sich hinter einer Messeinrichtung, also deinem Stromzähler, befindet und betrieben wird. Somit sagt die VDE AR-N 4105 das pro Anschlussnutzeranlage nur max. 600 VA eingespeist werden dürfen.

Wie kam es zu dieser Limitierung

Grundlage für dieses Limit ist die Verordnung der europäischen Kommission für die Festlegung eines Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger von 2016. In dieser Verordnung werden Erzeugungsanlagen in Typen aufgeteilt. Die Aufteilung orientiert sich an der Anschlussspannung und der Einspeiseleistung. Balkonkraftwerke gehören nach dieser Definition zum Typ A und dürfen eine Leistung von 800 Watt nicht überschreiten.

Gesetzestext

Damit eine europäische Verordnung oder ein Gesetz in Deutschland Gültigkeit erlangt, müssen diese Gesetze und Verordnungen in nationales Recht übersetzt werden. Dies geschieht mit neuen deutschen Gesetzen oder Normen. So war es auch hier. Es wurden die Vorgaben der EU geprüft und mit den nationalen Zuständen abgeglichen. Und so war es der Anspruch, dass steckerfertige Anlagen an möglichst allen Installationen (alte und neue, sofern sie nach Norm gebaut wurde) betrieben werden können. Dazu wurde die maximale Erzeugungsleistung auf 600 Watt reduziert.

Warum sind die Vorgaben wichtig?

Hier ist das Thema Sicherheit der Haupttenor bei der Erarbeitung der Verordnung. Zum einen spielt die Versorgungssicherheit des Netzes eine Rolle. Die parallel geschalteten Erzeugeranlagen dürfen nämlich zu keiner Zeit die Stabilität der Stromversorgung gefährden. Genauso sollen auch Schäden durch Überlastung vermieden werden. Und auch hier Bedarf es wieder einen Blick in die VDE AR-N 4105. Es wird im Punkt der steckerfertigen Erzeugungsanlagen auf die Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 von 2018 Bezug genommen.

Und diese Vornorm behandelt vor allem den Punkt des Anschlusses von Erzeugungsanlagen. Und bei der Betrachtung wird klar was der Hintergrund ist. Da Balkonkraftwerke zum größten Teil in Laststromkreisen (also Entnahmestellen über Schutzkontakt-Steckdosen in der Wohnung oder am Haus) betrieben werden, werden hier die Anforderungen für einen sicheren Betrieb genannt. So darf der Anschluss ausschließlich an einem TN-S-System, das durchgängig aufgebaut und mit einem RCD ausgestattet ist, erfolgen. Auch wird wieder auf den Anschluss über eine spezielle Energiesteckdose hingewiesen (alternativ wird auch der Festanschluss genannt). Und ganz wichtig darf die maximale Strombelastbarkeit des Leiters nicht überschritten werden.

Diese Limitierungen spielen also nicht darauf an, den Betrieb von Balkonkraftwerken zu erschweren oder zu verhindern. Die genannten Vorgaben sind durchaus praktikabel und umsetzbar. Es soll zusätzliche Sicherheit geschaffen werden. Für das Stromnetz als auch für dein persönliches Hab und Gut. Wie so ein Überlastungsszenario genau aussehen könnte und welche normkonformen Möglichkeiten es gibt um einem solchen Szenario vorzubeugen, dass werde ich in meinem nächsten Artikel behandeln.

Fazit

Wie du gesehen hast, darf beim Betrieb von sogenannten steckerfertigen Erzeugungsanlagen, zu denen das Balkonkraftwerk eindeutig gehört, maximal 600 Watt an Leistung pro „Haushalt“ eingespeist werden (Vorsicht ist bei mehrparteien Haushalten mit einem Hauptzähler geboten, da diese als eine Anschlussnutzeranlage anerkannt werden kann). Ich hoffe ich konnte dir einen Einblick über die Entstehung und die Hintergründe dieser Limitierung geben.

Vielen Dank das du meinen Beitrag gelesen hast. wenn er dir gefallen hat oder du Anregungen hast, würde ich mich über einen Kommentar und das Teilen auf den sozialen Netzwerken freuen.

Dieser Beitrag hat 6 Kommentare

  1. Adolf Leonhardt

    Vielen Dank für die kompetente Aufklärung,, ich habe mich schon gewundert über die Euphorie der Solar-Kraftwerke im Balkon oder Garagen Bereich. Nun ist mir die Sache klar, vielen Dank.

    1. Hallo Adolf Leonhardt,
      vielen Dank für dein Feedback und dein Interesse!
      Mit freundlichen Grüßen
      Lars

  2. Kersten

    Danke, hat mir geholfen einige Fragen zu klären.

  3. Gustav

    Aber was kann denn passieren wenn ich beispielsweise 2 x 600 Watt einspeisen.

    1. Hallo Gustav,

      die Frage ist natürlich berechtigt. Dazu habe ich einen zweiten Teil dieses Artikels verfasst, der sich mit diesem Szenario befasst. Du findest den Artikel hier!

      Gruß Lars von myblogexprience.de

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Dieser Beitrag hat 6 Kommentare

  1. Adolf Leonhardt

    Vielen Dank für die kompetente Aufklärung,, ich habe mich schon gewundert über die Euphorie der Solar-Kraftwerke im Balkon oder Garagen Bereich. Nun ist mir die Sache klar, vielen Dank.

    1. Hallo Adolf Leonhardt,
      vielen Dank für dein Feedback und dein Interesse!
      Mit freundlichen Grüßen
      Lars

  2. Kersten

    Danke, hat mir geholfen einige Fragen zu klären.

  3. Gustav

    Aber was kann denn passieren wenn ich beispielsweise 2 x 600 Watt einspeisen.

    1. Hallo Gustav,

      die Frage ist natürlich berechtigt. Dazu habe ich einen zweiten Teil dieses Artikels verfasst, der sich mit diesem Szenario befasst. Du findest den Artikel hier!

      Gruß Lars von myblogexprience.de

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