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N/A-Schutz ist kein Personenschutz

Wie in meinem vorherigen Artikel bereits aufgegriffen, gibt es bei der Auswahl der Steckverbindung zur Einspeisung von Balkonkraftwerken Disskusionsbedarf in der Szene. Die Befürworter des Schutzkontaktsteckers sehen im N/A-Schutz, den Microwechselrichter besitzen müssen um in Verkehr gebracht werden zu dürfen, ebenfalls eine ausreichende Schutzmaßnahme für Personen gegen elektrischen Schlag.

Nun hat es sich in einen Versuch, den mein geschätzter Kollege Christian vom Youtube-Channel „Der Kanal“ durchgeführt hat, gezeigt das dem nicht so ist. Er bestätigt mit seinem Versuch, was in Fachkreisen ohnehin indiskutabel ist.

Inhalt

Der Versuchsaufbau

Christian hat einen Wechselrichter (Hersteller und Typ sind der Redaktion bekannt), dessen N/A-Schutz „Verhaltensauffällig“ ist, in einem Versuch aufgebaut. Dabei speist er die DC Seite mittels zwei Labornetzteilen ein und misst die Ausgangsspannung über ein analoges Messgerät. Parallel dazu ist der Wechselrichter mit dem Hausnetz verbunden.

Test N/A-Schutz

Als erstes misst er die Restspannung, die der Wechselrichter nach dem Trennen noch aufweist. Bevor er den Netzstecker zieht, stellt er das Messgerät auf DC-Spannung um. Warum? Wird die Netzspannung gekappt, hat in einem ersten Probeversuch mit einem digitalen Multimeter, der Messbereich des Messgerätes sich automatisch auf DC umgestellt. Vermutlich stoppt im Wechselrichter, nach dem Trennen der Netzspannung, die Regelung und Synchronisation für die Frequenz und die Leistungstransistoren bleiben in ihrer letzten Stellung stehen und geben ab diesem Punkt nur noch Gleichspannung aus. Er muss beim Trennen des Wechselrichters die positive Halbwelle treffen, damit das Messgerät im DC Bereich auch etwas anzeigt.

Er zieht also den Netzstecker und das Messgerät schnellt auf knapp 300 Volt hoch und baut sich ziemlich langsam ab. Im nächsten Schritt, trennt er den Wechselrichter und schließt das Messgerät aber erst nach einiger Zeit an. Selbst nach 4 Sekunden schlägt das Messgerät auf 200 Volt aus.

Um die Leistung und Energie ermitteln zu können, die der Wechselrichter in diesem Zustand noch hat, legt Christian eine Kurzschlussstrom-Messung nach. Dort sind es 2,5 Milliampere, also recht überschaubar. Die Energie reicht aber aus um bei einem Kurzschluss einen Funkenüberschlag zu erzeugen.

Schlechter N/A-Schutz?

Die beim Versuch ermittelten Werte lassen die Frage aufkommen ob der N/A-Schutz beim gezeigten Wechselrichter überhaupt zulässig ist. Unabhängig von der Zeit, die beim Versuch gefühlt zu lang war, ist es an dieser Stelle mal wieder Zeit den N/A-Schutz nach Norm zu erläutern.

Geregelt wir der N/A-Schutz durch die VDE AR-N 4105 und er ist nach europäischem Recht zwingend notwendig, damit Geräte die der Energieerzeugung dienen in Umlauf gebracht werden dürfen. Wovor soll der N/A-Schutz gemäß Norm schützen? N/A steht für Netz- und Anlagen-Schutz. Und genau dafür ist er da. Sobald klar definierte, unzulässige Spannungs- oder Frequenzwerte im Stromnetz erfasst werden, soll der N/A-Schutz den Erzeuger abschalten.

Damit wird erreicht das Teilnetze, oder sogenannte Inselnetze, entstehen. Diese bringen ihre eigenen Eigenschaften mit sich und machen unter Umständen vorhandene Sicherheitseinrichtungen unwirksam. Was nicht in der Norm behandelt wird, ist das Szenario des Trennens einer Steckverbindung. Dies ist für den Schutz des Netzes und der Anlage nicht relevant. Allein deswegen kann der N/A-Schutz nicht für dieses Szenario in Anspruch genommen werden.

Des Weiteren ist in der VDE AR-N 4105 ganz klar und unmissverständlich definiert, dass es sich bei den genannten Werten für die Schutzfunktion NICHT um Schutz vor Kurzschluss, Überlast und ….elektrischen Schlag…. handelt. Alle weiteren Schutzmaßnahmen müssen vom Betreiber der Anlage selbst vorgenommen werden.

Ein Fazit von vermutlich vielen!

Die Energie die bei dem gezeigten Wechselrichter nach der Trennung noch zur Verfügung steht, reicht sicherlich nicht aus um Herzkammerflimmern oder dergleichen zu erzeugen. Den Bildern nach zu urteilen, reicht es definitiv für einen Schreck mit einem leichten Zucken aus. Aber auch dies kann schon zu einer erhöhten Unfallgefahr führen (Beispiel: Arbeiten auf einer Leiter).

Wie in meinem vorherigen Beitrag schon erwähnt, möchten Christian und auch ich weder die Befürworter des Schukosteckers noch den Schukostecker in Bezug auf diese Anwendung selbst denunzieren. Es geht uns vielmehr darum ein klares Verständnis in dem Wirrwarr aus Begrifflichkeiten und Normen zu schaffen und jeden zum Nachdenken anzuregen und sich seine Eigene aber diesmal fundierte Meinung zu bilden um eigene Entscheidungen treffen zu können.

Außerdem wird sich mit der Entwicklung der Produktnorm für solche Kleinerzeugungsanlagen auch neue Möglichkeiten für weitere Schutzmaßnahmen ergeben, die sogar den Einsatz eines Schukosteckers ohne zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ermöglichen.

Vielen Dank für das Lesen meines Beitrages. Wenn er dir gefallen hat oder du Anregungen hast, würde ich mich über einen Kommentar und das Teilen in sozialen Netzwerken freuen. Bis bald!

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